Schadensersatz gegen die Stadt Hamburg (bereits zugesprochen)
vom 29.5.2009
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Da es sich um eine Strafverfolgungsmaßnahme handelt, prüft gerade die Justizbehörde Hamburg die Forderung die sich auf über 400.000 € beziffert. Zu der Forderung kam der Gewinnausfall, weil diese Artikel zum jetzigen Zeitpunkt nicht bzw. nicht zum damals möglichen Verkaufspreis verkauft werden können. ... Beim Gewinnausfall konnte ich eine marktnahe Analyse geben, was den Verkauf dieser Artikel angeht.