Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Frage ist so nicht zu beantworten, denn sie ist auch davon abhängig, wie die genauen – mir nicht bekannten - Vertragswerke in diesem Dreiecksverhältnis sind. Auch der zugrunde liegende Sicherungsvertrag zwischen Bank und Alteigentümer wäre hier massgeblich sowie die Frage, ob in Ihrem Kaufvertrag Rechte aus der Grundschuld an Sie abgetreten wurden.
Grundsätzlich ist es aber bei der Grundschuld so, dass zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Zahlungen ausdrücklich ausschließlich auf die Grundschuld (nicht auf die zugrunde liegende Forderung = Darlehensvertrag) erfolgen sollten. Dann muss Ihnen die Bank für diesen Betrag auch eine Löschungsbewilligung erteilen.
Deshalb sollte der Bank das klar gemacht werden und dann sollte sie sich nicht mehr weigern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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