Sehr geehrte Fragensteller,
basierend auf Ihrer Schilderung ist zum einen im wesentlichen der Vertragspartner für das Scheitern des Abschlusses verantwortlich ("Unsere Frage zum Fundamentaufbau wurde bis heute nicht beantwortet. Auch Angaben zum Energieausweis wurden bis heute nicht beantwortet obwohl mehrfach nachgefragt. Im Notarvertrag wurde die Richtigkeit der Energieverbrauchswerte ausgeschlossen.") + überzogener nicht finanzierbarer Kaufpreis.
Zum anderen haftet für die Kosten der Beauftragung des Notars grundsätzlich sowieso nur der jeweilige Auftraggeber. Selbst wenn im Vorvertrag anderes vereinbart worden sein sollte, würde ich wegen des überwiegenden Mitverschuldens des Gegners am Scheitern hier einen Regressanspruch des Gegners klar nicht sehen. Kosten können insofern keine entstehen.
Aus den beiden genannten Gründen sollte man die Forderung des Gegners zurückweisen.
Wenn Sie die Summe des Kaufpreises nennen, kann ich Ihnen die hier rein theoretischen Kosten des Notars beziffern.
MfG
RA Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Der Kaufpreis beträgt 465000€
Liegt hier nicht auch eine Straftat vor, wenn mann den Energieausweis verweigert?
Ich habe gelesen, dass dafür schon 15000€ Abmahngebühren gestellt wurden.
mfg
Sehr geehrter Fragensteller,
es ist eine Ordnungswidrigkeit. Sicher würde im Privatbereich wohl eher maximal 1000,00 € verhängt.
Zu den Kosten: Es wären hier ca. 1.770 € + Mehrwertsteuer, die man aber hier in Ihrem Fall so oder so nicht zahlen muss.
MfG
RA Saeger