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Notartermin Hauskauf

| 24. Juli 2019 20:05 |
Preis: 66€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:44

Wir suchen ein Haus im Raum Bad Zwischenahn. Eine Immobilie wurde gefunden ohne Makler.
Der Verkäufer machte ziemlich Druck für einen zeitnahen Notartermin und schlug den Notar Fugger vor.
Im Vorvertrag machte uns stutzig, dass 1 Jahr vorher wohl Absenkungen in einem Raum beschrieben wurden. Unsere Frage zum Fundamentaufbau wurde bis heute nicht beantwortet. Auch Angaben zum Energieausweis wurden bis heute nicht beantwortet obwohl mehrfach nachgefragt. Im Notarvertrag wurde die Richtigkeit der Energieverbrauchswerte ausgeschlossen.
Die geplante Zwischenfinanzierung ist dann von 3 Banken abgelehnt worden mit der Begründung, dass das Objekt zu teuer sei.
Wir haben daraufhin den Notartermin abgesagt. Jetzt will der Notar Kosten in Rechnung stellen.
Fragen: 1. Wie hoch können die sein?
2. Ist es unser Verschulden wenn wesentliche Daten zum Objekt fehlen?
3. In der EnEV ist festgelegt, dass schon bei Immobilieninseraten der Energiewert oder die Energieklasse angegeben wird. Ebenso muss der Energiewert bei der 1. Besichtigung ohne Aufforderung vorgelegt werden. Da dies nicht geschehen ist, ist doch ein Vertrag unwirksam?
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Abmahnung?

Danke für die Infos


24. Juli 2019 | 20:31

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragensteller,

basierend auf Ihrer Schilderung ist zum einen im wesentlichen der Vertragspartner für das Scheitern des Abschlusses verantwortlich ("Unsere Frage zum Fundamentaufbau wurde bis heute nicht beantwortet. Auch Angaben zum Energieausweis wurden bis heute nicht beantwortet obwohl mehrfach nachgefragt. Im Notarvertrag wurde die Richtigkeit der Energieverbrauchswerte ausgeschlossen.") + überzogener nicht finanzierbarer Kaufpreis.

Zum anderen haftet für die Kosten der Beauftragung des Notars grundsätzlich sowieso nur der jeweilige Auftraggeber. Selbst wenn im Vorvertrag anderes vereinbart worden sein sollte, würde ich wegen des überwiegenden Mitverschuldens des Gegners am Scheitern hier einen Regressanspruch des Gegners klar nicht sehen. Kosten können insofern keine entstehen.

Aus den beiden genannten Gründen sollte man die Forderung des Gegners zurückweisen.

Wenn Sie die Summe des Kaufpreises nennen, kann ich Ihnen die hier rein theoretischen Kosten des Notars beziffern.

MfG
RA Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 24. Juli 2019 | 20:39

Der Kaufpreis beträgt 465000€
Liegt hier nicht auch eine Straftat vor, wenn mann den Energieausweis verweigert?
Ich habe gelesen, dass dafür schon 15000€ Abmahngebühren gestellt wurden.

mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juli 2019 | 20:44

Sehr geehrter Fragensteller,

es ist eine Ordnungswidrigkeit. Sicher würde im Privatbereich wohl eher maximal 1000,00 € verhängt.

Zu den Kosten: Es wären hier ca. 1.770 € + Mehrwertsteuer, die man aber hier in Ihrem Fall so oder so nicht zahlen muss.

MfG
RA Saeger

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