Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie formulieren, dass Ihre Frau die Verträge mit unterschrieben hat. Ich gehe daher davon aus, dass Sie als (Mit-) Kreditnehmerin unterschrieben hat.
In diesem Falle haften Sie beide gesamtschuldnerisch. D. h., sterben Sie, so bleibt die Forderung gegen Ihre Frau in voller Höhe bestehen. Eine Beschränkung auf einen Teil gibt es nicht.
Eine Sittenwidrigkeit kommt in diesem Falle nicht in Betracht. Einen solchen Schutz sieht das Gesetz nicht vor. Auch die Rechtsprechung hat dies bisher nicht zuerkannt. Es gilt insoweit ein Grundsatz, dass jeder sich selbst zu überlegen hat, ob er einer Darlehensbelastung gewachsen ist.
Anders sieht das nur im Falle der Bürgschaft aus. Hier kommt in solchen Fällen eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit in Betracht, wenn die Bürgschaft eine sog. krasse Überforderung darstellt.
Sie sehen eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen Mitreditnehmer und Bürge. Bei ersterem gilt quasi: Selber Schuld, wer unterschreibt, ohne den ggf. sich ergebenden Belastungen gewachsen zu sein. Leider.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Hallo Herr Lauer,
Ich hatte vor längerer Zeit, als mich das noch nicht so interessierte, in einer Zeitschrift eine Info über diesen Fall selbst gesetzt. Da ging es darum, das diese Frau auch kein eigenes Einkommen hatte und sie die Kredite ihres Mannes mit unterschrieb. Warum sie vor Gericht ging, weiß ich nicht mehr.
Vielleicht auch wegen des Todes ihres Mannes. In diesem Urteil hieß es sinngemäß, daß irgendwie eine Ungleichheit, zwischen dem was die Frau an finanziellen Mitteln hatte und dem was sie unterschrieb, bestand. Ich weiß noch das man bei diesem Urteil damals irgendwie eine Höchstgrenze von DM 10.000 oder 15.000 festsetzte. Man hat damals der Bank vorgeworfen, sie habe billigend den Ruin der Frau in Kauf genommen. Irgendetwas in diese Richtung weiß ich noch.
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Ich habe im Laufe der letzten 10-15 Jahre soviele Zeitungen gemacht, das ich nicht mehr weiß, wo und wann das war. Und da ich nicht alles aufhebe, beziehungsweise nicht von allem ein Muster bekomme, ist es jetzt schwierig das nachzuvollziehen.
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Wissen Sie vielleicht eine Webseite, auf der man solche Urteile suchen kann? Ich weiß noch es war ein Amtsgericht und eine Nummer dabei.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Suche nach Urteilen im Internet gestaltet sich relativ schwierig, soweit es sich nicht um die obersten Bundesgerichte handelt. Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht etc. verfügen seit geraumer Zeit über Online-Datenbanken Ihrer Entscheidungen, in denen auch die Volltextsuche möglich ist. Allerdings finden Sie dort bisher nur die Entscheidungen der letzen (wenigen) Jahre, da die Erfassung alter Entscheidungen erst nach und nach erfolgt.
Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte etc. haben manchmal eigene Datenbanken; das ist aber sehr uneinheitlich und die Suche nach einem Urteil, zu dem man das Gericht nicht kennt, ist praktisch unmöglich.
Am erfolgversprechendsten sind spezielle Datenbanken im Internet oder auf CD-ROM, die aber aufgrund Ihrer sehr hohen Kosten für Nichtjuristen nicht lohnenswert oder gar unzugänglich sind.