hallo, verehrte anwälte . meine frau (südamerikanerin) und ich wollen uns nun nach 4 jahren ehe scheiden lassen. da wir keine kinder haben und auch kein vermögen aufgebaut haben, gibt es eigendlich nichts weiter zu "erkämpfen". wir verzichten gegenseitig auf alle ansprüche. einvernehmliche trennung. nun hat der anwalt, welchen wir zunächst gemeinsam aufgesucht hatten, um unsere angelegenheit schnell zu erledigen, meiner frau bei ihrem letzten alleinigen besuch gesagt, dass ich mir besser auch einen eigenen anwalt suchen sollte, damit "...bei gericht ein anwalt den antrag auf ausschluß des versorgungsausgleichs stellt. " er teilte mir dies auch schriftlich mit. da er für meine frau prozesskostenhilfe beantragt, müsse dieser anwalt es auch für mich tun. (wir verdienen beide jeweils nur zwischen 900.- und 1.200.-) ausserdem würde sonst der eindruck entstehen (bei nur einem anwalt), dass unsere kurze ehe nur eine scheinehe gewesen wäre... frage nun: kann nicht EIN anwalt für beide teile dies alles erledigen? kann ich den "ausschluß des versorgungsausgleichs" nicht auch allein erklären?