Hallo, also ich versuche es mal kurz und simpel darzustellen; Wir haben eine Eigenbedarfskündigung geschrieben, Ende März 18, die Frist lief am 01.07 aus, wir bekamen heute Post von dem Anwalt des Mieters, dass die Kündigung ungültig sei, da eine Unterschrift fehlt, da es nämlich zwei Unterschriften sein sollten, anstelle nur einer. Wir müssen den Mieter unbedingt rausbekommen, nicht nur weil sonst sehr hohe Kosten für unseren Sohn auf uns zukommen, der unbedingt dort in die Wohnung muss, sondern auch weil der Mieter oft im Mietverzug ist und auch anderweitig Probleme macht.