Lebensversicherung, gesetzliche Änderung der "Bewertungsreserven" zum 31.10.2012
vom 27.10.2012
65 €
Historischer Preis
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Nun meine Fragen: a) begründet eine solche einseitige Vertragsänderung eine sofortige, fristlose Kündigung? b) sollte man bei einer solchen Kündigung allenfalls gleichzeitig o.g. ... Sprich: Was ist das beste Vorgehen bei einer jetzigen LV-Kündigung, um die bisherigen Bewertungsreserven nicht zu verlieren?