Unterhaltspflicht nach Abbruch des Studiums und Übergangszeit
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn ist jetzt 23 Jahre alt und lebt bei seiner Mutter (mit der ich nicht verheiratet war). Vor drei Jahren hat er sein Abitur bestanden, anschließend hat er an einer Privatschule (Fachrichtung Kommunikation / Medien) studiert. Die Regelstudienzeit beträgt hierfür 6 Semester.