Guten Tag, ich suche Rat in folgender Sache: Deutscher mit wohnhaft in D aber Arbeitsvertrag als Pilot in Luxemburg. Doppelbesteuerungsabkommen, alle Gelder und Steuern gehen nach Lux.
Es geht mir hier auch nicht um Steuern, sondern eher darum was das nun ist was da entstanden ist und wie man am besten damit umgeht. ... Wir - ich und meine Lebensgefährtin - sind beide bei einer deutschen GmbH angestellt.
Der Abfindungsvertrag ist der Deutschen Rentenversicherung Bund - so weit mir bekannt ist - zur Prüfung vorzulegen, nach meinen Erkundigungen im Vorfeld (u.a.
b) Wenn ja, ist überhaupt ein gewisser wirtschaftlicher Wert anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die Betriebsrente einzahlt (in % vom Bruttogehalt), oder entspricht dann der Wert nur den ggf. gezahlten Steuern und dem geringen Eigenanteil?
Wir können durchaus so tun, als gäbe es den A gar nicht, "normale" Beiträge errechnen und abführen, und die GKV muss dann (als Einzugsstelle), ähnlich dem Fiskus bei den Steuern, am Jahresende nachrechnen und das zuviel Erhaltene erstatten.
Das Finanzamt unterstellt einer Deutschen Rentnerin weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig im Bezug auf Gewinne aus einem ausländischen Wertpapierdepot zu sein, obwohl diese von den Zyprischen Behörden ein Steueransässigkeitszertifikat ausgestellt bekommen hat.
Wenn man also einen anruf bei Anwälte Direkt oder Deutsche Anwaltshotline macht und dies hat mit dem Geschäft zu tun, wird man dies sicher, bzw die erhöjhten Telefonkosten geltend machen können.
Es besteht der dringende Verdacht, dass zur Vertuschung wegen einer Falschen Verdächtigung mit späterer Anklage meine Steuersignale beim Finanzamt (privat sowie geschäftlich) ab dem Jahre 2002 und bis heute gesperrt wurden. Ich habe von dieser Sperrung erst im Jahre 2017 erfahren. Es ist inzwischen der Beweis erbracht, dass der anklagende Staatsanwalt sowie sein staatlicher Zeuge das Gericht um zirka 627.000 D-Mark steuerlich absetzbare Ausgaben angelogen haben.
Ich wohne mit meiner Familie in Deutschland. Ich habe nun ein Angebot, in der Schweiz zu arbeiten. Der einfache Weg zur Arbeitsstelle sind mindestens 130 km sowie mehr wie 1,30 Std.
Frage zu einer Schenkung und Rückübertragungsverpflichtung (bevorstehende Schenkung eines Grundstücks von den Eltern an ein Kind) Die Rückübertragungsverpflichtung besteht - wenn der Schenker (Eltern) das Grundstück für einen Tausch von Grundstücken bei seinen Kindern verwenden will Ist die Schenkung mit dieser Rückübertragungsverpflichtung (Grundstückstausch) a) rechtlich möglich (Notar sagt nein) b) steuerfrei (fällt keine Schenkungssteuer an bei der Rückübertragung vom Kind zu den Eltern)
Ich suche eine Faustformel fuer die Berechnung von Unterhaltszahlungen aus dem Ausland. - was wird als Einkommen gezaehlt? (nur meines oder auch das meiner jetzingen Frau?) - welche Kosten koennen vom Brutto Einkommen abgezogen?
Firma X hat ihren ständigen, tatsächlichen Sitz in der Republik Zypern (Südzypern) und bietet kostenpflichtige Einträge in Internetbranchenbücher (Serverstandort Schweiz) und hat Kunden in der Schweiz, denen die Einträge nun in Rechnung gestellt werden sollen (reine Internetleistung). Rechnungsbetrag jeweils deutlich unter 1.000,- EUR. 90% der Kunden in der Schweiz sind Unternehmen, 10% Privatkunden oder Kleinstunternehmen. Meine Fragen lauten daher: a) Muss Firma X auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und wenn ja die zyprische oder schweizerische?
Ich hätte gern einen Rat ob es rechtens ist das man als Frührenter beschränkt wird. Der Fall ,ich wurde mit 57 arbeitslos(Firmenverlagerung) Ich habe keinen job mehr bekommen und hatte mit 60 nur die Wahl Frührente oder kein Einkommen da kein Anspruch auf Hartz IV besteht (Vermögen)Ich habe 40 Jahre gut verdient aber nachweislich ist die Rente wegen der 18%tigen Kürzung nur 1311€.Kernpunkt ist jetzt Man kann mir keinen Job vermitteln;ich finde keinen,ich bekomme kein Hartz IV meine Rente wird verständlicherweise gekürzt,aber ich darf nur 345 € dazuverdienen.Mit welchem Recht? ab 65 ändert sich das.Ich nehme schon die Kürzung hin.Fakt ist mein Lebensstandard wird per Gesetz von früher 3000€/Monat auf heute 1311 + 345 = 1656 € beschränkt.Ich würde gene mehrere 400€ Jobs annehmen denn die gibt es zu Hauf.
Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die ich vor ca. 4 Jahren gegründet habe. Es soll nun eine weitere Gesellschaft (GmbH) gegründet werden, wo ich als Geschäftsführer bestellt werden soll. Wäre in diesem Falle ein Beratervertrag als GF zulässig ?