Gebäude als Lastenfrei verkauft - Grunddienstbarkeit nach Auflassung eingetragen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Juli den Kaufvertrag für unser Baugrundstück geschlossen. Im Kaufvertrag wurde uns ein lastenfreies Grundstück verkauft. ... Eine Eintragung ins Grundbuch (welches wir vor Kauf gewissenhaft geprüft haben) fand aufgrund eines internen Fehlers beim Netzbetreiber bis zum Abschluss des Kaufvertrags noch nicht statt, so dass wir gutgläubig von einem lastenfreien Grundstück ausgegangen sind.