Prüfung "Kauf- und Werklieferungsvertrages" auf übliche und nachteilige Klauseln
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Dieser Vertrag bezieht sich auf eines der Grundstücke und ein zu errichtendes Einfamilienhaus.) 1. Da es sich um ein Notarvertrag handelt, gehe ich prinzipiell davon aus dass keine gravierenden Mängel gibt, aber dennoch bitte ich um die Auskunft, ob der Vertrag eventuell zu sehr zu Lasten des Käufers formuliert ist. ... Der Notar belehrte die Beteiligten darüber, dass durch diese Verweisung der Inhalt der Urkunde mit den jeweiligen Anlagen zum Bestandteil des vorliegenden Vertrages wird. § 4 Kaufpreis 1.