Mietrecht / Vertragsaustritt
vom 5.5.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die ehemalige Partnerin zahlt seit Auszug nachweislich keine Miete, hat eine Erklärung unterschrieben das Sie ab Zeitpunkt ihres Auszuges (Dezember 2022) auf Zutritt und Nutzung verzichtet. Nachweislich per Chat kann ich belegen das Sie eine neue Wohnung bezogen hat, diese allerdings nicht als Wohnsitz gemeldet hat.