Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Vermieter hat das sich aus § 315 BGB
ergebende Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Der Vermieter ist danach verpflichtet, bei den Betriebsleistungen nur ortsübliche Preise zu akzeptieren, die ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis wiedergeben. Unter bestimmten Bedingungen kann es Ihm weiter zuzumuten sein, bei bestimmten Betriebsleistungen besondere Anstrengungen zur Nutzung der preisdämpfenden Wirkung des Wettbewerbs zu ergreifen, z.B. Sammelverträge. Das gilt insbesondere für Großvermieter mit größerem wirtschaftlichen Gewicht.
Nutzt der Vermieter diese Möglichkeiten nicht, ist der Preis auf den "richtigen" zurückzuführen und der Vermieter darf bei Preissteigerungen die Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.
Dazu hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 12.01.2006 (Az.: 12 U 216/04
) ausgeführt:
Gewöhnlich obliegt es dem Vermieter, bei Kostensteigerungen von über 10 % je Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen. In Fällen eines Preisanstiegs über 50 % obliegt es dem Vermieter darzulegen, welche Preisverhandlungen er mit dem jeweiligen Unternehmen geführt hat, und welche Anstrengungen er konkret unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden.
Ihr Sohn sollte zunächst Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. Sollten die Wärmekosten tatsächlich deutlich überhöht sein, kann er gegen die daraus resultierende Nachzahlung vorgehen und diese verweigern bzw. unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung zahlen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Die Kosten sind schon seit drei Jahren so hoch, seit die Wohnungen saniert wurden. Dabei wurde die Heizanlage umgebaut w und die Rohre unter die Wand verlegt. Außerdem wird die Heizung nur bei voll aufgedrehtem Ventil im Winter um die 22 Grad warm, nicht wie es sein sollte, schon auf der mittleren Stufe.
Wenn Ihr Sohn die erhöhten Kosten in der Vergangenheit akzeptiert hat, bedarf es natürlich einer plausiblen Begründung, warum erst jetzt gegen die Preise vorgegangen werden soll. Andernfalls sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg.
Die weiteren Angaben zu den erzielbaren Temperaturen stehen nicht mit den Wärmepreisen in unmittelbarem Zusammenhang. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, bitte ich Sie, sich gesondert mit mir in Verbindung zu setzen.