Hallo, im Anschluss auf die Frage die ich gerade gestellt habe http://www.frag-einen-anwalt.de/Kapitalanlage-__f179502.html habe ich nun ein weiteres Anliegen. Mein Enkel sitzt seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft in der JVA Hamburg wegen des Verdachtes des " Gewerblichen Handel mit Betäubungsmittel". Ihm wird vorgeworfen von 2010-211 zwischen 5400 und knapp 8500 gramm erworben und verkauft zu haben. meine frage bezieht sich nicht darauf sondern auf seine tochter die 4 jahre ist. er hat das alleinige sorgerecht für die kleine und darf auch bestimmen wo sie sich aufhält. das jugendamt und die mutter des kindes die in italien wohnt haben dies nun irgendwie mitbekommen da die kleine bei mir lebt seit der inhaftierung meines enkels. ich habe extra eine ganz tags betreuung von zwei personen für sie beauftragt und zahle hierfür 3800 euro im monat. auch hat es in der letzten zeit drohungen von verschiedenen leuten gegeben, sie würden der kleinen etwas tun oder sie versuchen zu entführen wenn mein enkel den mund in der haft aufmacht. daher habe ich zu dem noch einen personen schützer für knapp 5000 euro im monat rund um die uhr beauftragt der die kleine und auch mich überall hin begleitet. die mutter hat nun aus italien über einen deutschen anwalt aus mannheim mit unterstützung des jugendamtes einen antrag auf alleinies sorgerecht gestellt und irgendwie eine einstweilige verfügung gestellt, dass es direkt auf sie übertragen wird. anhörungstermin am 13.04.2012. die kleine lebt seit dem 8 monate alleine bei meinem enkel da die mutter nach italien ausgewandert ist. sie hat die kleine auch nicht besucht oder irgendwie kontakt aufgenommen. ich habe nun einige fragen dazu und bitte um ehrliche ausführliche antworten kann ich das alleinige sorgerecht für die tochter meines enkels beantragen und wie schätzen sie meine chancen ein?