KFZ). 7)Es bestehen nur die in Anlage 12 aufgeführten Mietverträge. 8)Es bestehen ausschließlich die in Anlage 13 aufgeführten Internetnutzungs- und Telefonverträge. 9)Alle bestehenden Versicherungsverträge sind vollständig in Anlage 14 aufgeführt. 10)Es liegen am Tag der Begebung dieser Zusicherungen und Garantien keine Anhaltspunkte für das Bestehen von Verpflichtungen der Gesellschaft aus folgenden Rechtsverhältnissen: a.Verpflichtung zur Zahlung von Prämien, Extradividenden oder einer Vergütung jedweder Art für die Vermittlung oder Mitwirkung an den vertragsgegenständlichen Verkauf und der Übertragung von Beteiligungen b.Verpflichtung zur Gewährung von Anleihen am Gewinn/Umsatz oder Vermögen der Gesellschaft c.Beraterverträgen aller Art d.Lizenzverträgen, außer den beim Erwerb von Software üblichen e.Verträgen mit Handelsvertretern oder ähnlichen Vertragsverhältnissen, die im Falle der Beendigung zu Ausgleichsansprüchen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/HGB/89b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 89b HGB">§89 b) HGB</a> führen können f.Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder Sicherheitsleistungen aller Art sowie Verpflichtungen gegenüber Dritten; g.Verpflichtungen zur Gewährung von Leistungen aus der Inanspruchnahme von Krediten aller Art, ausgenommen handelsübliche Stundungen von Forderungen oder Verbindlichkeiten; h.Verpflichtungen zu Leistungen gegenüber Kunden, die über die in den Kundenverträgen z.B. der 5 TOP Kunden oder der exemplarischen Wartungsverträge definierten Leistungen, hinausgehen (Anlage 15) i.Verträgen über den Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich Bestellung von Erbbaurechten j.Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere Verträgen, die das Recht der Gesellschaft ausschließen oder beschränken sich in bestimmten Sparten oder Bereichen zu betätigen k.Sonstige Verträge oder Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft aus denen höhere Einzelverpflichtungen als EUR 2.000.- oder höhere Verpflichtungen als EUR 10.000.- pro Jahr entstehen können l.Sonstige Verträge oder Verpflichtungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsverkehrs aus denen sich für die Gesellschaft Verpflichtungen von mehr als EUR 2.000.- im Einzelfall ergeben mit Ausnahme der Vertragsbeziehungen § 5 Sonstiges Der Garantiegeber garantiert, dass weder dieser Vertrag noch seine Anhänge unzutreffende Angaben gleich welcher Art über wesentliche Umstände enthalten noch diese Angaben unvollständig sind.