Rücktritt von privatem Kauf einer gebrauchten Küche
vom 29.12.2014
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Wir haben vor dem Kauf darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Markengeräte handelt und aufgrund des Alters der Küche auch keine Herstellergarantie mehr gilt. Nun haben wir eine Woche nach Übergabe der Wohnung eine Mail des Nachmieters bekommen, in der er uns mitteilt, dass er nun gerne vom Kauf zurücktreten möchte, weil er in der Küchenplatte ein erbsengroßes Loch entdeckt hat und ihm die Dampfabzugshaube zu laut ist und damit kaum funktionsfähig. ... Wir möchten den Kauf nicht rückgängig machen, da wir nun im Ausland leben und keine Möglichkeit mehr haben, die Küche anderweitig zu verkaufen.