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Verkauf eines Mobilheims (privater Kaufvertrag)

12. August 2024 11:55 |
Preis: 45,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


20:21

Guten Tag,

ein Mobilheim soll verkauft werden. Anders als bei üblichen Immobiliengeschäften gibt es hier keinen Notar und kein Grundbuch. Das Mobilheim wird als Gegenstand betrachtet und es wird ein privater Kaufvertrag zwischen den Beteiligten geschlossen (analog privater Autoverkauf o.ä.).

Die Käufer verfügen über den Kaufpreis erst in ca. 10 Wochen.
Da es um eine größere Summe geht, sollte eine Anzahlung erfolgen, da das Objekt in dieser Zeit reserviert wird. Zudem kann ein Objekt, welches hauptsächlich im Sommer genutzt wird, ganz schlecht im Herbst und Winter vermarktet werden. Wir gehen also ein Risiko ein.

Folgende Fragen:

- Wir möchten eine Anzahlung (z.B. 10 T €) haben, um sicherzustellen, dass die Käufer nicht einfach so abspringen. Wie könnte man das formulieren und falls die Käufer wirklich kurz vor dem Termin abspringen auch mit eventuellen Schadenersatzansprüche (zwei Monate keine Vermarktung, Herbst) verbinden?

- Das Eigentum würde mit Übergabe der Schlüssel übergehen. Wie kommen wir aber zu unserem Geld, das wird ja nicht bar übergeben? Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen sicher sein, dass sie gleichzeitig das Gewünschte erhalten

12. August 2024 | 13:14

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zunächst einmal empfiehlt es sich zu vereinbaren, dass nicht mit der Übergabe der Schlüssel das Eigentum übergeht. Sie sollten vielmehr vereinbaren, dass Sie Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben. (Sogenannter Eigentumsvorbehalt.)

Dafür können Sie die folgende Formulierung für die Anzahlung verwenden:

Zitat:

Dieser Kaufvertrag wird für beide Parteien bindend, sobald die Anzahlung in Höhe von 10.000 € beim Verkäufer eingegangen ist.


Den Eigentumsvorbehalt können Sie mit der folgenden Formulierung vereinbaren:


Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der Rechte des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises das Eigentum an dem Mobilheim vor.


Ich würde für die rein praktische Umsetzung aber empfehlen, dass Sie die Schlüsselübergabe erst dann durchführen, wenn der Kaufpreis auch vollständig bezahlt worden ist. Das kann man beispielsweise dadurch lösen, dass entweder vereinbart wird, dass der Käufer zur Vorleistung verpflichtet ist. Dann könnte man beispielsweise das Geld an einem Montag überweisen, es wäre dann spätestens am Dienstagabend da. Oder der Käufer führt eine Sofortüberweisung durch während man bereits für die Schlüsselübergabe zusammen gekommen ist. Die Formulierung für den Eigentumsvorbehalt sollten Sie aber dennoch verwenden, einfach um sicher zu gehen, dass Sie auch bei einer kurzfristig geänderten Vorgehensweise auf der sicheren Seite sind.

Wenn der Käufer den Kaufpreis für das Mobilheim nicht bezahlt, obwohl das so vereinbart worden ist, dann können Sie ihn grundsätzlich darauf verklagen, dass er den gesamten Kaufpreis zahlt und auch gegen den Käufer die Zwangsvollstreckung betreiben.

Für den Vertrag können Sie die folgende Formulierung verwenden. Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass diese Formulierung nicht geeignet ist, wenn Sie häufiger als einmalig ein Mobilheim verkaufen, da Sie dann Gefahr laufen, dass diese Regelung (jedenfalls teilweise) unwirksam sein könnte:

Zitat:
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann der Verkäufer unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Vermarktung von Mobilheimen saisonalen Einschränkungen unterliegt. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor wegen des Verzuges des Käufers Schadensersatz geltend zu machen, unabhängig davon ob der Verkäufer im Falle des Verzuges von seinem Rücktrittsrecht gebraucht macht. Das gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Verkauf erst in der kommenden Saison möglich ist. Das umfasst außerdem auch Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Kosten, die durch den Unterhalt des Mobilheims bis zum erfolgreichen Verkauf entstehen.


Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-



Rückfrage vom Fragesteller 19. August 2024 | 11:45

Vielen Dank für Ihre verständliche und ausführliche Antwort.

Eine kurze Nachfrage:
Ist es erforderlich, dass bei der Schlüsselübergabe beide Verkäufer (Eigentum zu gleichen Teilen) anwesend sind oder kann einer den Vertrag vorab unterzeichnen und dann nicht anwesend sein.

Vielen Dank!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2024 | 20:21

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Die Unterzeichnung des Vertrages und die Schlüsselübergabe sind unabhängig voneinander. Man kann auch vorab unterschreiben und der Vertrag wird dann bei der Übergabe gegengezeichnet oder alle unterschreiben zuvor.

Das ist völlig flexibel.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

ANTWORT VON

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