________________________________________ Auf Nachfrage, weshalb wir als Höchstbietende (auch wenn es nur ein Euro war, wir hatten damit das Höchstgebot) denn nun vom Kauf zurücktreten sollten, antwortete der Verkäufer wie folgt: "entschuldigen sie mir ist ein fehler bei der auktion unterlaufen" "schikke das geld zurück" "Ich habe diesen artikel schon vor ca 1 halb monaten verkauft und ausversehen wieder neu eingestellt" Dies und noch ein paar Mails mit sehr pampigem Inhalt folgten seinerseits, da wir den Abbruch der Transaktion strickt ablehnten. ________________________________________ Wir waren aufgrund seiner Ausführungen natürlich nicht sonderlich begeistert, zumal der Verkäufer - zumindest laut seinen Bewertungen- 100%ig zuverlässig zu sein schien. ... Seine Antwort: "der artikel ist verkauft ich habe den nicht betrag geht zurück schalten sie den anwalt ruhig ein wenn sie auf den anwaltkosten sitzen bleiben wollen --- Es gibt keine anlage mehr sie ist schon längst verkauft sie können sich von mir aus 1000000 anwälte nehmen davon kommt sie nicht zurück sie brauchen mir auch kiene kontodaten mehr schicken ich kann es auch so zurück gehn lassen " Versuche unserseits, mit dem Verkäufer auf einer ruhigen Basis zu kommunizieren, scheiterten an dessen ablehnender Haltung; er verbot uns sogar, "ihn weiter mit Mails zu belästigen" (man sollte nicht vergessen, dass wir als neue Eigentümer hier lediglich den Handel zum Abschluß bringen wollten ...). ________________________________________ Mittlerweile hat der Verkäufer auch den Kaufbetrag an uns zurück überwiesen (obwohl wir ihm vorab mitteilten, dass wir weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen), sich allerdings auch postwendend auf eBay abgemeldet. ... Haben wir ein Anrecht auf den regulär erworbenen Artikel oder kann sich der Verkäufer hier so einfach aus der Affäre ziehen ?