Ablauf eines Verfahrens
Sehr geehrte Anwälte, ich möchte sie bitten, mir theoretisch für den Fall der Untreue im StGB zu sagen, was einem dort erwarten kann. ... Ich habe sicher schon oft vernommen, dass man nichts zur Sache sagen muss und als Angeklagter sowieso nicht und dies auch nicht empfohlen wird usw, ist es darüberhinaus hinaus auch richtig, dass man bei den Taten zu <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 266 StGB: Untreue">§ 266 StGB</a> in U- Haft kommen würde oder eben nicht ? Wie in jedem Ermittlungsverfahren wird dem Angeklagten sicher auch hier die "Mögichkeit" gegeben sich zu äußern, allerdings stellt sich für mich die Frage, wie dies nun genau abläuft.