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Hack androhung auf Gamesever Grundsätzliche fragen

| 9. November 2013 08:14 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich betreibe einen nicht kommerziellen Game-Server der auf einem Root-Server liegt und ein dazugehöriges Forum.
Aufgrund zur Zeit häufiger "Hack" Androhungen würde mich dazu einmal die Rechtliche Lage interessieren inwiefern ich dagegen vorgehen kann oder ich richtig reagieren soll.
Ip-Adressen u. Uhrzeiten aufschreiben, Texte sichern, Screenshots erstellen
eventuell einen standart Text als Antwort vorbereiten ect.?

Im letzten Fall wurde ein ehemaliger Spieler aufgrund eines Regelbruchs vom Spiel ausgeschlossen. Die betreffenden Regeln hat der Spieler auch mit der aktiven Eingabe des freischaltpasswortes aktzeptiert.
Nach ettlichen persönlichen Beleidigungen ingame und im Forum hat er dessweiteren mehrmals gedroht den Root-server anzugreifen "zu hacken".

Sollte wirklich jmd versuchen zugriff per SSH auf den Server zu erhalten oder gar meinen Privaten rechner korrumpieren wie ist dann das vorgehen? Wie sichert man am besten Beweise?
Kann man überhaupt bei "androhung einer Straftat" etwas unternehmen oder währe dies von erfolg gekrönt und sei es nur ein denkzettel für diejenigen?
Bei manchen wird es schon sehr extrem so das man nicht immer über sie hinwegsehen kann und sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus G.

9. November 2013 | 12:00

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

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Hack androhung auf Gamesever Grundsätzliche fragen

09.11.2013 08:14 | Preis: 30,00 € |
Internetrecht, Computerrecht


beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Durch eine polizeiliche Anzeige kann man auch verlangen, dass eine Straftat - hier § 202c StGB oder auch insbes. § 303bStGB– verhindert wird.

Das Recht dazu ergibt sich der sog. (repressive) Präventionspflicht. Diese ist in den Polizeigesetzen der einzelnen BLänder geregelt. Zwar tritt sie insbes. bei der Verhinderung ERGHEBLICHER Strafataten, die diew Allgemeinheit betrffen, ein. Jedoch kann auch der einzelne Bürger ein Einschreiten durch die Polizei aus präventiven Gesichtspunkten heraus oder zumindest auch ,damit diese die nötigen (zusätzlichen ) beweise für evtl. zukünftig begangene Straftaten sammelt, verlangen.

Sie sollten dafür, damit die Einschaltung der Polizei (wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeibehörde)Erfolgsgekrönt ist, jedoch eine Vielzahl von Beweismittel für den bevorstehenden Hackangriff „mitbringen":

1.Ip-Adressen u. Uhrzeiten aufschreiben,
2. Texte sichern, Screenshots
3, Screenshots
und auchnicht zu vernachlässigen
4. Zeuge(n), der/die die Ankündigung es Hack-Angriffs am Bildschirm gesehen oder sonst wie wahrgenommen hat u dies der Polizei bestätigen kann


Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben sowie die Aussagen von Zeugen und die Wertung anderer Beweismittel und weiterer Informationen können möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Letztlich weise ich erneut darauf hin, dass der Umfang meiner Beratung ebenfalls durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Aljoscha Winkelmann (Rechtsanwalt)


Bewertung des Fragestellers 9. November 2013 | 12:42

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Gute Antwort mit der man schonmal vom Ansatz her bescheid weiß, und sich besser auf eine eventuell stattfindende Anzeige vorzubereiten.

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