Schaden an WE - wer kümmert sich um Abwicklung?
Ich bin jedoch der Ansicht, da ich weder Verursacher des Schadens, noch Eigentümer des Gegenstandes bin, dass sich der Verwalter um die Kommunikation mit dem Schadenverursacher sowie die Einforderung der Schadensumme kümmern muss. ... (Der Verwalter hat mich schließlich beauftragt den Schaden abzuwickeln) Den Verwaltervertrag kenne ich nicht, jedoch gehe ich von einem Standardwerk aus.