WG: neuer (Haupt)Mietvertrag - Mitbewohner unterschreibt Untermietvertrag nicht
vom 4.4.2014
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Mitbewohner bezahlt seine Miete, seine Kaution soll er an mich überweisen, nachdem er seinen Anteil der Kaution von den Hausverwaltern zurück erhalten hat (nach Bezahlung der Nebenkosten für letztes Jahr). Hat der alte Mietvertrag (mit allen Mitbewohnern als gleichberechtigte Mieter) noch Gültigkeit, da er nicht gekündigt wurde und ich keine schriftliche Zustimmung des verbleibenden Mitbewohners zur Änderung des Mietvertrages habe (Bedingung des alten Mietvertrags)? ... (Er hat eine Kopie vor Beginn der Gültigkeit erhalten, war also schriftlich informiert?)