Zahlung einer überhöhten Steuerberater-Rechnung für den Jahresabschluss
vom 22.4.2020
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Die Rechnung kam uns extrem hoch vor, sodass wir diese anderen Steuerberatern zeigten und diese uns mitteilten, dass Sie einzelne dort aufgeführte Positionen noch nie in einer Rechnung gesehen haben bzw. andere Positionen für deutlich überhöht halten. ... Nun haben wir bereits die zweite Mahnung zu dieser Rechnung erhalten. ... Ist es in unserer Situation ratsam auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu warten und einem Richter unsere Situation zu erläutern, in der Hoffnung, dass ein Vergleich günstiger ausfällt, als die ursprüngliche Rechnung?