Demnach habe ich Anspruch auf Leistungen, da wir weder ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung zusammen leben noch Zugriff auf unser gegenseitiges Vermögen haben. ... Nun habe ich folgende Fragen: Da ich dies als unnötige Schikane empfinde zumal die rechtliche Lage eindeutig ist möchte ich die verantwortlichen Mitarbeiter, die ja offensichtlich bewußt aus Spargründen Leistungen verweigern haftbar machen zumal dieser ganze unnötige Stress nur daher rührt, weil die ARGE sich weigert Leistungen zu gewähren, auf die man einen Anspruch hat. ... Welche Möglichkeiten habe ich hier, diesen Anspruch bei der ARGE geltent zu machen?