Existiert eine Mietzahlungspflicht bei vorzeitigem Auszug ohne Räumung der Küche?
vom 12.9.2004
10 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben unserer Mieterin fristgerecht zum 30.09.2004 gekündigt,da Sie jedoch schon am 31.07.2004 ausgezogen ist,Ihre Küche aber bis jetzt immer noch eingebaut in der Wohnung ließ,und wir keine Wohnungsübergabe machen konnten.Sie hat die ausstehende Miete vom August und September nicht gezahlt.Nun meine Frage Ist Sie verpflichtet die Miete zu zahlen,da die Wohnung ja nicht leer war?