Eigentumübertragung bzw. Tausch
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Im Zuge der Pflichtteilsberechnung 2012 wurde der Wert des Hauses mit 750.000 Euro ermittelt. ... Darüber hinaus soll mir eine ET-Wohnung im Wert von 150.000 Euro übertragen werden, allerdings ebenfalls mit lebenslangem Nießbrauchrecht für meine Mutter (Wohnung ist fremdvermietet für ca. 500 Euro Kaltmiete monatlich). ... Liegt der Wert der zukünftig mit Nießbrauchrecht belegten Wohnung tatsächlich bei 150.000 Euro, oder stellt dies eine zu berücksichtigende Wertminderung bei der Übertragung dar?