Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich zur Zeit im Trennungsjahr (seit 08.12.2006) und ebenso in der Verhandlung zum Trennungsunterhalt. ... Berechnungsdarstellung: Mein Nettoverdienst: 1.876,14 EUR Fahrtkosten: -220,00 EUR (ca. 25km eine Wegstrecke zu Arbeit) Rentenversicherung: -64,22 EUR Differenz: 1.591,92 EUR Erwerbssiebtel: -227,42 EUR bereinigt: 1.364,50 EUR Ehefrau Nettolohn: 1.777,81 EUR Spesen (1/3): 49,27 EUR Geldwerter Vorteil PKW: 150,00 EUR (1%-Regel ergeben ca. 260,00 EUR) VL Arbeitgeber: -10,00 EUR LV: -89,92 EUR KLV: -91,17 EUR Summe: 1.779,99 EUR Erwerbssiebtel: -254,28 EUR Summe: 1.525,71 EUR Wohnwert: 360,00 EUR (Sie bewohnt ein gemeinsam errichtetes Wohnhaus ca. 200qm, angerechnet wird die Größe einer Singlewohnung zum ortsüblichen Mietzins) Darlehn I: -414,42 EUR Darlehn II: -486,27 EUR Wohngebäudeversicherung: -10,56 EUR Grundsteuer pp.: -9,65 EUR bereinigt: 964,81 EUR Unterhalt Anspruch Ehefrau: 199,85 EUR Meine Frau ist mit dem Trennungsbeginn 08.12.2006 in das neu erbaute Haus gezogen und sie hat mir unmittelbar das Nutzungsrecht durch Schlüsselabnahme entzogen, sie trägt die Raten des in der Ehe gemeinsam aufgenommenen Darlehns (I u. ... 4.Ist es rechtmäßig, dass meine Frau das gemeinsame Darlehn, welches vom ersten Tag durch sie alleine getragen wurde ohne mein Einverständnis und auch im Sinne der Eheprägung von Ihrem Einkommen abziehen kann?