Fahren unter Alkoholeinfluss - Tilungsfrist
vom 28.4.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
hallo, kurz meine geschichte: am 28.05.1996 wurde mir der führerschein wegen fahrlässiger trunkenheit im verkehr (1.76 promille) entzogen. 96/97 machte ich dann eine langzeittherapie. 2001 positive mpu + neuer führerschein. ... am 22.01.08 dann die überraschung: ein nettes schreiben von der führerscheinstelle mit der aufforderung eine mpu abzugeben. nun meine Fragen: ist das ganze überhaupt rechtens (verjährung)? was darf der untersuchenden stelle an alten akten gesendet werden. kann ich den führerschein abgeben und 2011 einfach wieder beantragen (ohne mpu) oder kann ich meinen wohnsitz nach österreich verlegen und dort den fs umschreiben lassen?