Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten kann:
Die Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre bei einer Ordungswidrigkeit, 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen sowie bei der Entziehung, Versagung und Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Nach den von Ihnen gemachten Angaben ist die 10-Jahres- Frist somit für Sie maßgeblich.
Die Löschung der Eintragungen und Punktestände erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfrist plus 1 Jahr, danach sind die Eintragungen nicht mehr nachvollziehbar. Es besteht auch die Möglichkeit einer Tilgungshemmung, d.h. neue Eintragungen innerhalb einer Tilgungsfrist hemmen die Löschung. Nach Ihren Angaben kam allerdings ab 1983 kein neuer Tatbestand mehr dazu.
In Ihrem Fall dürften somit keine „Altlasten“ mehr vorhanden sein, da mittlerweile 21 Jahre vergangen sind und die Tilgungsfrist plus ein Jahr längst verstrichen ist.
Zur Kontrolle können Sie jederzeit unentgeltlich Ihren Punktestand abfragen. Dies erfordert nur die Übersendung eines Antrags (online ausdruckbar) und die Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Viehe
Rechtsanwältin
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