Firmenverkauf - Firmennamen
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Das Wettbewerbsverbot greift hier wahrscheinlich nicht. Der Mitarbeiter hatte im Familienbetrieb gearbeitet und hatte über viele Jahre keinen Arbeitsvertrag. In dem Vertrag, der ihm jetzt nach Übernahme durch die neuen Eigentümer von den alten Gesellschaftern vorgelegt wurde, steht, daß er innerhalb eines Jahres nach Beendigung gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, wenn er in der gleichen Branche tätig wird, egal ob angestellt oder selbständig.