Sehr geehrte Anwälte, ich bin Vermieter und würde hier gerne einige Gedankenspiele klären... aufgrund der Diskussionen zu Einmietbetrug habe ich an sie ein paar Fragen.: Ab wann würde so ein Einmietbetrug vorliegen ? ... Gibt es zudem einen Einmietbetrug, der aus Not entsteht, etwa wenn das Amt die Kosten nicht tragen will und man deshalb wahre Tatsachen verschweigt, damit man einen Unterkunft bekommt ? ... Wenn etwa die Klage eingstellt wird, wegen Geringfügigkeit, könnte dies der Mieter wegen fehlender strafrechtlicher Konsequenz immer so weiter machen und immer neue Untermieter benennen ?