Keine unterjährige Kündigung bei Schülerbetreuung "Pakt für den Nachmittag"
vom 4.7.2022
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Dieser Träger erlaubt eine Kündigung des Vertrags (der sich ansonsten automatisch um je ein volles Schuljahr verlängert und mit Ende der 4.Klasse automatisch endet) ausschließlich bis zum 30.04. des vorangehenden Schuljahres, d.h. ab dem 01.05. eines Jahres ist man bis zum 31.07. des Folgejahres gebunden, ohne jede Ausstiegsmöglichkeit (außer bei Schulwechsel). ... Der Träger hat die Kündigung "zum 31.07.23" bestätigt und ist nicht bereit, uns entgegenzukommen.