hallo und guten abend, ich habe vor 2 wochen bei einer zwangsversteigerung das höchstgebot für eine immobilie abgegeben. da das gebot jedoch unter 70% des verkehrswertes lag wird es erst in 2 tagen die zuschlagverhandlung geben - es haben jedoch bereits alle gläubiger als auch die rechtspflegerin bereits signalisiert dass der zuschlag erteilt wird. in dieser immobilie befindet sich noch ware und inventar einer insolventen gmbh. dieses sollte heute versteigert werden durch einen auktionator, der aktuelle eigentümer hat sich jedoch quergestellt und den verwerter nicht hineingelassen so dass die versteigerung geplatzt ist (was ja aktuell nicht mein problem ist da ich ja rechtlich noch nicht der eigentümer bin). da ich die immobilie jedoch schnellstmöglich nutzen möchte bin ich an einer schnellstmöglichen räumung des gesamten objektes interessiert. es befindet sich jedoch eine enorme menge an ware, inventar, gerümpel und abfall in dem objekt, ich schätze die räumungskosten auf ca. 15000€. es hat schon ein gespräch mit dem insolvenzverwalter der insolventen gmbh gegeben, dieser hatte jedoch null interesse an einer einigung/regelung und hat klar signalisiert, dass die räumungskosten nicht durch die insolvenzmasse gedeckt werden bzw. dafür wohl gar nichts an mitteln zur verfügung steht. daher ist jetzt mein problem bzw. frage, wie ich in dem fall vorgehen muss. kann/muss ich dem insolvenzverwalter eine frist zur räumung setzen?