Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verkehrsordnungswidrigkeit - Einspruch gegen Bußgeldbescheid zurücknehmen

27. April 2022 20:33 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. folgendem Fall benötige ich eine kurze Hilfestellung:

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, bei dem mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird: "Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges unnötigen Lärm" (§30 Abs. 1, §49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat)
Es wurde eine Geldbuße von 80€ festgesetzt + Gebühr 25€ + Auslagen 3,50€.

Gegen den Bußgeldbescheid habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt. Hiervon habe ich mir erhofft, dass die erneute Prüfung der Sach- und Rechtslage evtl. zu einer Einstellung führt, da eine Verwarnung m. A. n. angemessener gewesen wäre.

Leider war dies nicht der Fall. Vom zuständigen Amtsgericht habe ich eine Ladung zu einem Termin für die Hauptverhandlung erhalten (in ca. 4 Wochen).

Nun möchte ich den Einspruch zurücknehmen und das Bußgeld zahlen, da ich mir von einer Verhandlung nicht mehr viel verspreche. Nach meiner Recherche ist dies jederzeit vor der Hauptverhandlung möglich.

Hierzu habe ich folgende Fragen zum Ablauf:
1. An wen richte ich mein Schreiben zur Rücknahme des Einspruchs? An die Bußgeldstelle oder an das zuständige Amtsgericht?
2. Welcher Form muss das Schreiben gerecht werden? Kann ich mich an folgendem Muster orientieren: https://www.dithmarschen.de/media/custom/647_93_1.PDF ?
3. Muss ich die Gesamtforderung aus dem Bußgeldbescheid dann umgehend zahlen oder erhalte ich ein weiteres Schreiben?
4. Fallen zusätzliche Kosten an, die über die Gesamtforderung aus dem Bußgeldbescheid hinausgehen?

Gibt es sonst noch etwas Wichtiges zu beachten?

Vielen Dank an dieser Stelle im Voraus!

27. April 2022 | 21:16

Antwort

von


(1615)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

1.
Der Einspruch ist durch Schreiben an das Amtsgericht zurückzunehmen.

2.
Sie können sich an dem Muster orientieren.

3.
Mit Rücknahme des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen umgehend zahlen. Sie erhalten kein weiteres Schreiben.

4.
Es fallen noch Kosten für das Gerichtsverfahren an, gemäß Nr. 4111 KV GKG: "Zurücknahme des Einspruchs nach Eingang der Akten bei Gericht und vor Beginn der Hauptverhandlung ....... [...] 17,00 € [...]."

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1615)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER