Bauvertrag vom april 2011. geplanter baubeginn (vertaglich)august 2011. dieser verschob sich aufgrund von problemen mit den berliner wasserbetrieben, wo die hausbaufirma nichts für konnte. 26.03.2012 schreiben der Baufirma, dass am 02.04.2012 mit der ausführung des Vorhabens begonnen wird (Schreiben für die Bauaufsichtsbehörde). email am 02.05. mit vorläufigem Bauplan. darin steht: baubeginn 07.05. mit bodenplatte hochbau eg 21.05. usw. firma hat am 07.05. mit der bodenplatte begonnen und sagt am 22.05. telefonisch neuen termin für hochbau eg am 04.06. vertaglich vereinbart: Termine Der leistungsgeinn erfolgt erst nach übergabe der erteilten originalbaugenhemigung oder -Anezige an "..." sowie der bestätigung zur auszahlungsreife durch die finanzierende bank geplanter baubeginn August 2011 sollten die o.g. voraussetzungen nicht mind. fünf wochen vor dem geplanten baubeginn vorliegen, muss ein neuer baubeginn einvernehmlich vereinbart werden. die vertraglich vereinbarte hausübergabe erfolgt bei häusern mit bodenplatte innerhalb von 3 monaten und bei häusern mit keller innerhalb von 4,5 monaten nach baubeginn. sonderwünsche, zusatzleistungen und behördliche auflagen verlängern die bauzeit ohne das der auftraggeber schadenersatzforderungen gegenüber "..." geltend machen kann. sollte es zu einer bauzeiüberschreitung, durch verschulden von "..." kommen, wird die geltendmachung einer vertragsstrafe in höhe von 200 euro /Brutto pro woche bis zur hausübergabe vereinbart. um strom und bauwasser haben wir uns in eigenregie gekümmert, da die berliner wasserbetriebe sich noch ein wenig quer stellen und die erschließung erst beginnt wenn dies erledigt ist. meiner ansicht nach ist der vereinbarte neue baubgeinn der 02.04. aus der meldung an die bauaufsichtsbehörde (da sowohl vom bauleiter als auch von uns unterschrieben). die firma sagte uns auch nicht das sie zum beginn strom und wasser benötigt zum 02.04.