Abmahnung und einstweilige Verfügung, Widerspruch?
vom 16.3.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
., und dass ich in Zukunft keine weiteren Artikel der Firma kaufen oder verkaufen würde. ... Unglücklicherweise hatte ich gerade in den Monaten vor dem Verkauf besagter Kleidungsstücke viele Artikel (sicherlich 60-80 Sachen, größtenteils gebrauchte Sachen) eingestellt, da wir eine größere Familie sind und endlich mal das Haus ausgemistet hatten. ... Welche Kosten kämen im Fall einer Niederlage ungefähr auf mich zu, welche wenn ich jetzt nichts tue und die einstweilige Verfügung so „stehenlasse“?