Gesetzliches Kündigungsrecht oder Vertragliches Kündigungsrecht
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 2006 in dem eine Kündigungszeit von 2 Monaten zum Quartalsende eingesetzt ist. ... Ich habe gehört, dass wenn der Arbeitsvertrag nicht an einen Tarifvertrag gekoppelt ist, man auch vom gesetzlichen Kündigungsrecht gebrauch machen kann.