Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der 07.10.2019 war der letzte Arbeitstag, mit Ablauf dieses Tages endete der Arbeitsvertrag.
Wenn der 01.12.2019 der letzte Arbeitstag sein soll, dann kündigen Sie zum 01.12.2019. Soll der 30.11. der letzte Arbeitstag sein, z.B. damit am 01.12. ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen werden kann, dann kündigen Sie zum 30.11.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
7. November 2019
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06:21
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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