Steuern bei unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum
vom 6.5.2022
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Ich wohne seit mehr als 30 Jahren mit meiner Partnerin in meinem Haus und möchte ihr ein lebenslanges Wohnrecht in Form eines unentgeltlichen Überlassungs- bzw. Leihvertrages einräumen, auch über meinen Tod hinaus. Müssen für den geldwerten Vorteil (Nutzungswert), den sie dadurch erhält, Steuern bezahlt werden?