Ich habe ehebedingte Nachteile (werde mich dann ca 20 Jahre um ein behindertes Kind, was nicht in einer Einrichtung ist, gekümmert haben, Kind hat nur PFlegestufe 1 (wenig Rente für mich), ist 80% behindert mit GBH, ich selber habe 70 % Behinderung derzeit), Heirat war 1098, Trennung 2005, Einreichung Scheidung 2007- da hört also der Versorgungsausgleich auf, Scheidung 2010, bis heute kann ich nicht wegen Tochter/Krankheit arbeiten gehen, wäre ich nicht krank geworden, würde jetzt ca 15-20 Stunden gehen.) ... Und: warum soll mir mein Exmann eigentlich keinen Unterhalt zahlen, wenn er in Rente geht-er wrid ganz viel Rente haben, zieht sich viel private Rentenbeiträge für die Berchnung Unterhalt ab (er hat ein Hoches BRuttogehalt) und ich soll in Armut leben!