Wasserschaden durch mangelhaft abgedichtetes Dach - wer zahlt das Gutachten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Wir möchten trotzdem ein Gutachten haben - damit auch für später für einen eventuellen Verkauf alles schon geklärt ist. ... Wenn der Dachdecker jetzt auf unseren Wunsch hin einen Gutachter bestellt, müßte der Dachdecker dann die Kosten für den Gutachter nur übernehmen, falls der Gutachter einen Schaden bescheinigt?