Unfallschaden im Verkehr
vom 23.5.2019
47 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Unfallgegener verursacht durch seine Schuld an meinem Wagen an der unteren "Stoßstange" einen größeren Schaden. Werkstatt behauptet, dass bei bereits vorhandenem kleinen Schaden an der anderen Seite des gleichen Karosserieteils eine Pflicht zur Kostenübernahme des Unfallgegeners dadurch entfiele.