Personn A registriert sich daraufhin auf einer Plattform ohne jegliche AGB''''s nur FAQ''''s und bietet auf diese Domain einen Betrag, es ist für Person A überhaupt nicht ersichtlich, dass dieser damit ein rechtsgültiges Gebot abgibt und direkt die Domain dafür kaufen muss, da Person A ja nur interessiert ist. ... Das Unternehmen B befindet sich in Österreich und in den AGB''''s steht, dass das österreichische Recht gilt, Person A lebt in Deutschland. ... In den AGB''''s des Unternehmens B befindet sich volgender Auszug: "2.GÜLTIGKEIT VON GEBOTEN - BINDUNGSFRIST Jedes Gebot auf dem Marktplatz ist verbindlich und hat eine Bindung von exakt 7 Tagen (entspricht 168 Stunden) ab Gebotsabgabe.