Sehr geehrter Fragesteller,
sofern nichts darüber im Kaufvertrag vereinbart ist, haben Sie auch als Gewerbetreibender einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch.
Dieser Anspruch kann allerdings unter Gewerbetreibenden auch vollständig vertraglich abbedungen werden.
Wenn bei einer Reparatur ein anderes Teil kaputt geht, so kann davon ausgegangen werden, dass die reparaturbedingt der Fall gewesen ist und das Verschulden bei der Werkstatt liegt, die Ihnen das Teil zu ersetzen hat, entweder durch Reparatur oder Schadensersatz.
Gern können Sie mir mal den Kaufvertrag zusenden, ich gebe Ihnen sodann weiter kostenlose Auskunft wegen des Gewährleistungsanspruches.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Diese Antwort ist vom 12.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail:
Einen Kaufvertrag in diesem Sinne gibt es nicht. Der Hersteller hat auf seiner Homepage (www.winterhalter.de) eine AGB, genauso wie der Lieferant, bei dem sie bestellt wurde (www.topservicegmbh.de). Eine Anfrage für ein Angebot habe ich beim Lieferanten telefonisch aufgegeben, das Angebot kam per Email und wurde per Email bestätigt. Im Angebot ist aber kein Hinweis auf die AGBs zu finden.
Sehr geehrter Fragesteller,
in diesem Fall und wenn kein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erfolgte, sind diese auch nicht mit einbezogen worden, sodass Sie somit den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren bei diesem geltend machen können.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt