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Verlängerung Studium - private Hochschule

16. Juni 2025 07:12 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere an einer privaten Hochschule (IU Internationale Hochschule) und würde dort gerne meinen Master abschließen. Es handelt sich um ein private Hochschule, mit der ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Nun habe ich meine Regelstudienzeit, überschritten. Zum ersten gewährt die Hochschule grundsätzliche eine kostenlose Verlängerung nach 2 Jahren um 1 Jahr. Im Anschluss habe ich eine weitere Verlängerung beantragt um 12 Monate. Diese war kostenpflichtig und mit gut 4500 Euro relativ teuer. Aus Sicht der Hochschule war mit der Verlängerung eine große Kulanz verbunden, da ich die Verlängerung zu spät beantragt habe.

Das Studium wurde allerdings rückwirkend verlängert - diesen Umstand hatte ich erst ein mal akzeptiert um überhaupt die Verlängerung zu bekommen, ohne weiter Rechtsmittel einzulegen.

Der Vertragsbeginn wurde auf den 07.09.2024 datiert, jedoch erfolgte die Freischaltung des Studienportals erst am 01.02.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte ich weder Lehrmaterialien abrufen noch Prüfungen ablegen. Es fehlen also 6 Monte für die ich bereits zahlen musste.

Mein Argument gegenüber der Hochschule: Nach § 320 BGB („Einrede des nicht erfüllten Vertrags") bin ich nicht verpflichtet, eine Gegenleistung zu erbringen, solange die vereinbarte Leistung (Studienzugang) nicht erbracht wurde. Weiterhin hatte ich die Hochschule dann aufgefordert, das Studium um die 6 Monate zu verlängern.

Folgendes hatte ich dann der Hochschule noch angedroht. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor, einschließlich der Einschaltung der Verbraucherzentrale und einer möglichen Anfechtung einzelner AGB-Klauseln gemäß § 307 BGB.

Die Verlängerungen hatten sich deswegen ergeben, da ich aus privaten Gründen - vor allem Hausbau - das Studium sich erheblich verzögert hat.

Die Hochschule hat sich bisher immer recht zügig geäußert, jedoch relativ platt und ohne tiefer in die Diskussion einzusteigen. Es wurde schlicht entgegnet, dass sie auf meine Forderungen nicht eingehen.

Zum Abschluss des Studiums: dies kann ich innerhalb der Gesamtverlängerung von 12 Monaten abschließen, innerhalb des reduzierten Zeitraumes, in dem die 6 Monate fehlen ist mir dies nicht möglich.

Nun benötige ich ihre Einschätzung, wie ich weiter vorgehen kann.

Danke, SR

16. Juni 2025 | 08:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:

1. Vertragsbeginn und Leistungserbringung: Sie haben den Vertragsbeginn auf den 07.09.2024 datiert, jedoch erfolgte die Freischaltung des Studienportals erst am 01.02.2025. Dies bedeutet, dass die Hochschule ihre vertragliche Leistung nicht rechtzeitig erbracht hat.

Nach § 320 BGB ("Einrede des nicht erfüllten Vertrags") sind Sie berechtigt, die Zahlung zu verweigern, solange die Hochschule ihre Leistung nicht erbracht hat. Da Sie für die Zeit vom 07.09.2024 bis 01.02.2025 keine Leistungen in Anspruch nehmen konnten, könnten Sie argumentieren, dass Sie für diesen Zeitraum keine Studiengebühren schulden.

2. Verlängerung des Studiums: Sie haben eine kostenpflichtige Verlängerung beantragt, die rückwirkend gewährt wurde. Da die Hochschule die Leistung nicht rechtzeitig erbracht hat, könnten Sie argumentieren, dass die Verlängerung um die 6 Monate, in denen Sie keinen Zugang hatten, kostenfrei gewährt werden sollte.

3. Anfechtung der AGB-Klauseln: Sie haben die Möglichkeit, einzelne AGB-Klauseln gemäß § 307 BGB anzufechten, wenn diese Sie unangemessen benachteiligen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Klauseln die Hochschule von ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Leistungserbringung entbinden oder Ihnen unangemessene Kosten auferlegen.

4. Weitere rechtliche Schritte: Sie haben bereits angedroht, die Verbraucherzentrale einzuschalten und rechtliche Schritte zu unternehmen. Dies könnte Druck auf die Hochschule ausüben, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie könnten auch in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Rückerstattung der Gebühren für die 6 Monate zu verlangen, in denen Sie keinen Zugang hatten, oder um eine kostenfreie Verlängerung zu erreichen.

5. Verhandlung mit der Hochschule: Es könnte sinnvoll sein, erneut das Gespräch mit der Hochschule zu suchen und Ihre Forderungen klar darzulegen. Sie könnten vorschlagen, dass die Hochschule die 6 Monate, in denen Sie keinen Zugang hatten, kostenfrei an die Verlängerung anhängt.

Insgesamt sollten Sie Ihre rechtlichen Ansprüche klar formulieren und der Hochschule mitteilen, dass Sie bereit sind, rechtliche Schritte zu unternehmen, falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juni 2025 | 11:43

Guten TAG,
vielen dank für Ihre Rückmeldung. Gerne nehme ich ihr Angebot an, ich würde im Vorfeld jedoch gerne:

- Ihnen die vertrage zukommen lassen, sowie
- den bisherigen E-Mail Verkehr

Auf dieser Basis würde ich dann gerne die Hochschule kontaktieren. Können wir das so machen!?

Danke und Grüße
SR

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2025 | 11:54

Sehr geehrter Fragesteller,

senden Sie mir das gerne zu und ich melde mich dahingehend, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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