ich möchte eine immobilie erwerben und bin mir mit den verkäufern bereits einig. es gibt dazu auch einen schriftlichen vorkaufsvertrag zwischen uns. als der besitzer der immobilie letztes jahr starb, wurden durch die notarin der erben alle 8 personen, die ein vorkaufsrecht hatten ,angeschrieben. 7 verzichteten daraufhin auf das vorkaufsrecht, der 8. hat darauf nicht reagiert. ich habe nun , nach einem dreivierteljahr, mehrmals mit diesem gesprochen und er hat mir mehrmals versichert, dass er das vorkaufsrecht abgibt, da er dass haus nicht will! ... gibt es denn keine gesetzliche möglichkeit, ihm per frist aufzuerlegen, sich nun verbindlich zu entscheiden, also selber kaufen oder vom vorkaufsrecht zurücktreten? ... also selber kaufen-können dann die eigentümer den preis festlegen wie sie es " möchten"?