Sehr geehrter Fragesteller,
Zu Ihren Fragen:
1. Bestehen ohne Kaufvertrag und ohne Ankaufsuntersuchung überhaupt reelle Chancen, den vollen Kaufpreis zurück zu erhalten, da kein konkreter Nutzen schriftlich vereinbart wurde und die Stute in ihrem aktuellen Zustand zwar stolpert, aber grundsätzlich dennoch reitbar ist? ich muss dazu sagen, dass ich das Pferd konkret als Wanderreitpferd gekauft habe, wofür sie mit ihren Symptomen definitv nicht geeignet ist; dies wurde jedoch alles nur mündlich geäußert.
Die Beweispflicht liegt bei Ihnen, allerdings gibt es zwei Angriffspunkte. Zum einen das Alter des Pferdes, welches bereits zum Rücktritt berechtigen würde, wenn Ihnen dies jünger angepriesen wurde. Zum anderen die Leiden des Verdes, die offensichtlich sind und davon auszugehen ist, dass es auch der Verkäuferin hätte auffallen müssen.
2. Könnte ich die Kosten für den Unterhalt des Pferdes bis zu einem gerichtlichen Entscheid beim Verkäufer geltend machen, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, oder nur bei arglistiger Täuschung?
Dies könnten Sie auch vollständig geltend machen, sie müssten allerdings vorher den Rücktritt wegen dieser Mängel, die unbehebbar sind, erklären. Auf eine arglistige Täuschung käme es sodann nicht an, weil sich das Pferd grundsätzlich noch in der Gewährleistung befindet, auch wenn es zwischen Privaten geschlossen wurde, da kein Ausschluss der Gewährleistung erfolgte.
3. Würde erfahrungsgemäß eine Anzeige wegen Betruges etwas nützen, bzw, in wie weit würde bei einem Pferd ein falsch angebenes Alter von einem Jahr (als 14 verkauft, tatsächlich 15 Jahre) rechtlich gewichtet werden? Könnte dies für eine Betrugsanzeige ausreichen, da das genaue Alter ja definitv bekannt war und ganz bewusst mehrfach ein falsches Alter angegeben wurde? Fällt 1 Jahr Unterschied bezüglich einer möglichen Wertminderung überhaupt ins Gewicht?
Bei einem solchen Alter des Pferdes, fällt schon das eine Jahr ins Gewicht. Insbesondere ist dies auch eine arglistige Täuschung, die nachgewiesen werden kann. Bereits aus diesem Grund könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und sämtliche Kosten geltend machen.
4. Wenn ich mich entscheiden würde, einen Anwalt einzuschalten, und in der Zeit die erfahrunsgemäß mit dem Hin und Herschreiben von Briefen vergeht, würde sich ein geeigneter Besitzer für die Stute finden mit welchem ich mir finanziell einig würde, wäre dann ein Verkauf der Stute trotzdem möglich, und wenn ja, was hätte das für rechtliche Konsequenzen? Müsste ich dann alle bisher entstandenen Kosten tragen, oder würde das trotzdem von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Außergerichtlich wäre dies kein Problem. Sofern allerdings eine Klage eingereicht würde, müsste man sich vorab entscheiden, ob man eine Wertminderung beansprucht oder aber vom Kaufvertrag zurücktritt.
Außergerichtlich würde ich Ihnen allerdings empfehlen, den Rücktritt zu verfolgen. Sodann würde ich versuchen, das Pferd zu veräußern und eine Wertminderung gerichtlich durchzusetzen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt