Kündigung des Girovertrages
vom 3.3.2015
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
In ihrem Kündigungsschreiben verweist die Bank lediglich auf ihre AGB, in welcher vermerkt ist Sowohl der Kunde als auch die Bank können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit keine abweichenden Vorschriften oder anderweitigen Vereinbarungen dem entgegenstehen.