Renovieren der Wohnung bei Auszug
vom 2.11.2010
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Folgendes steht im Mietvertrag: §6 Schönheitsreparatur (2) dem Mieter wird die Wohnung untapeziert übergeben. Soweit die Innenseite der Wohnungseingangstür, die Innentüren, die Innenseiten der Fensterrahmen, die Sockelleisten und die Heizkörper anstreichfähig sind, sind diese zum Anstrich vorbereitet. (3) der Mieter führt die Tapezier- und Anstricharbeiten nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten aus. ... §14 Rückgabe der Mietsache (1) Bei Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Tapeten zu entfernen und das streichfähige Holzwerk sowie die streichfähigen Heizkörper für einen Neuanstrich vorzubereiten. Er hat Dübel- und Nagellöcher zu verschließen, die mietereigenen Bodenbeläge zu entfernen, ggf. durch die Beläge entstandene Schäden am unterboden zu beseitigen und die Wohnung im übrigen besenrein zu übergeben. (2) ... §17 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.