Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach §74 SGB XII für Ehemann
vom 6.1.2024
für 40 €
Die einzige Berechnung in dem Bescheid sieht wie folgt aus: Bestatterkosten: 1.768,86 € Friedhofsgebühren: 867,00 € Krematoriumsgebühren: 558,01 € __________________________________________ Anerkannte Kosten somit: 3.193,87 € abzüglich Nachlass 1/2 des Kontoguthaben am Sterbetag: 1.729,28 € abzüglich Differenz aus erhöhter und normaler Witwenrente im Sterbevierteljahr 40% v. 1.199,88 € = 479,95 € x 3 Monate = 1.439,85 € Verbleiben als Beihilfe: 24,74 € Da es sich bei diesem Betrag jedoch um eine geringfügige Leistung (unter 30 €) handelt, kommt der Betrag nicht zur Auszahlung. ... Auch kann es doch nicht angehen, dass MEIN Einkommen (Rente und Minijob) als Nachlass gewertet werden nur weil es auf das Konto meines Mannes geht.